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Vereinsförderung auf
dem Prüfstand |
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Dass die finanziellen Mittel für freiwillige Leistungen, und dazu zählt die gesamte Vereinsförderung, nur noch in sehr eingeschränktem Maße möglich sind, darüber war und ist sich die Mehrheit im Gemeinderat einig. Dass es für die nächsten Jahre wohl nicht mehr möglich sein wird, Baukostenzuschüsse wie in früheren Zeiten zu bewilligen, darüber herrscht auch noch weitgehend Einigkeit. Keine Einigkeit im Rat besteht allerdings bei der sogenannten Gleichbehandlung aller Vereine. Doch dies können wir nicht mehr leisten. Wenn immer noch bei Zuschüssen zu Investitionen der Maßstab zurückliegender Jahre und Jahrzehnte herangezogen wird, so entspricht dies nicht mehr den Tatsachen. Die Zeiten und vor allem die Kassenlage hat sich drastisch geändert. Zu Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen fiel es den verantwortlichen Kommunalpolitikern nicht schwer, den Bitten und Anträgen unserer Vereine nachzukommen. Dies geht heute einfach nicht mehr! Deshalb musste ein sicherlich für den betroffenen Verein schmerzhafter Eingriff vorgenommen werden. Nach mehreren nichtöffentlichen Vorberatungen hatte der Gemeinderat nun in öffentlicher Sitzung über die Erbpachtverträge für das Clubhaus des TSV Etzenrot und die Tennishalle des TC Waldbronn zu beraten und zu beschließen. Unsere Fraktionsvorsitzende Roswitha Bichler führte aus, dass es für die CDU-Gemeinderatsfraktion zwischen den beiden vorliegenden Erbpachtverträgen sehr wohl Unterscheidungsmerkmale gibt. Für den TSV Etzenrot stelle das Clubhaus mit seinen Umkleide- und Sanitärbereichen einen lebensnotwendige Grundstruktur dar. Ohne diese Einrichtungen wäre der Sportbetrieb schlichtweg nicht möglich. Hinzu komme, dass diese Einrichtungen in der Wintersaison allen Waldbronner Fußballvereinen zur Verfügung stehen. Anders sehe dies bei der vom TC Waldbronn genutzten Tennishalle aus. Dies Halle wurde bereits dem Verein zur Nutzung überlassen, was die CDU-Gemeinderatsfraktion auch begrüße. Der Verein erlöse mit dem Betrieb der Halle aber auch Einnahmen. Diese Einnahmen müssen dafür verwendet werden, so Roswitha Bichler, neben der vom TCW akzeptierten Bildung von Rücklage für die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen auch die kalkulatorischen Zinsaufwendungen zu decken, welche die Gemeinde jährlich aufbringen muss. Die Gemeinde musste bei Beendigung des Erbpachtverhältnisses dem vorherigen Betreiber für die Halle einen Betrag von ca. 112.000 € bezahlen. Eine Deckung der Zinsaufwendungen für diese Halle könne und dürfe nicht aus allgemeinen Steuermitteln erfolgen, so Roswitha Bichler. Deshalb beantrage sie, einen entsprechenden Ansatz von 4.000 € jährlich zusätzlich in den Erbpachtvertrag mit aufzunehmen. Diesem Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt. Beiden Erbpachtverträgen hat die CDU-Gemeinderatsfraktion dann mit der eingebrachten Änderung geschlossen zugestimmt. Es liegt nun bei den beiden Vereinen, ihrerseits den beschlossenen Erbpachtverträgen zuzustimmen. |
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Text: Roland Bächlein,
Geschäftsführer der CDU-Gemeinderatsfraktion |
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